Ordnung der Lokalen Ethikkommission (LEK) Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene e.V. (IGPP)
2. Psychologische Forschungsvorhaben, die mit Drittmitteln finanziert werden sollen, sollen der Ethikkommission der Deutschen Gesellschaft für Psychologie vorgelegt werden. Bei medizinischen drittmittelfinanzierten Forschungsvorhaben soll die Ethikkommission der Medizinischen Fakultät der Universität Freiburg i. Br. herangezogen werden.
II. Die Kommission gewährt Wissenschaftlern des IGPP Hilfe und Beratung in Bezug auf ethische und rechtliche Aspekte ihrer Forschung am Menschen. Die Kommission wird auf Antrag der Forscherin/des Forschers oder der Institutsleitung tätig. Näheres regelt die Geschäftsordnung.
II. Die Mitglieder der LEK werden vom Forschungsausschuss des IGPP vorgeschlagen und vom Forschungsausschuss für vier Jahre gewählt.
III. Der/die Vorsitzende der LEK und sein/ihr Stellvertreter werden von den LEK-Mitgliedern gewählt.
IV. Die Mitarbeit in der LEK-IGPP erfolgt ehrenamtlich.
V. Die Namen der Mitglieder der LEK-IGPP werden auf der Webseite des IGPP und in den Tätigkeitsberichten veröffentlicht.
VI. Die Ethikkommission kann bei Bedarf weitere sachkundige Experten zur Entscheidungsfindung hinzuziehen.