I. Die Kommission wird im Auftrag des IGPP tätig. Der/Die Vorsitzende der Kommission nimmt zu den Anträgen im Namen des IGPP Stellung.
II. Die Kommission gewährt Wissenschaftlern des IGPP Hilfe und Beratung in Bezug auf ethische und rechtliche Aspekte ihrer Forschung am Menschen. Die Kommission wird auf Antrag der Forscherin/des Forschers oder der Institutsleitung tätig. Näheres regelt die Geschäftsordnung.
I. Die LEK setzt sich aus mindestens 7 Personen zusammen, den drei Vorständen des Vereins sowie aus mindestens 3 wissenschaftlichen, vornehmlich experimentell arbeitenden Mitarbeitern des Institutes unter Berücksichtigung der personellen Gegebenheiten. Zudem gehören der LEK-IGPP Vertreter/ Vertreterinnen aus den Bereichen Rechtswissenschaften und Medizin an, die gegebenenfalls aus dem Umfeld des IGPP rekrutiert werden.
II. Die Mitglieder der LEK werden vom Forschungsausschuss des IGPP vorgeschlagen und vom Forschungsausschuss für vier Jahre gewählt.
III. Der/die Vorsitzende der LEK und sein/ihr Stellvertreter werden von den LEK-Mitgliedern gewählt.
IV. Die Mitarbeit in der LEK-IGPP erfolgt ehrenamtlich.
V. Die Namen der Mitglieder der LEK-IGPP werden auf der Webseite des IGPP und in den Tätigkeitsberichten veröffentlicht.
VI. Die Ethikkommission kann bei Bedarf weitere sachkundige Experten zur Entscheidungsfindung hinzuziehen.